Wir hoffen natürlich sehr, dass uns alle Mitglieder so lange wie möglich erhalten bleiben. Trotzdem gibt es manchmal Situationen oder Lebensveränderungen, die einen Austritt erforderlich machen.
Auch bei einem gemeinnützigen Verein wie dem RFV Bühl gibt es für die Kündigung gewisse Spielregeln – für einen fairen Umgang miteinander bitten wir Sie, diese einzuhalten.
Nachfolgend das Wichtigste in Kürze:
schriftliche Kündigung per Post oder per Mail (Adressen siehe Kontakt) bis zum 30.11.
Sie erhalten innerhalb 2 Wochen eine Eingangs- bzw. Kündigungsbestätigung. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, ist die Kündigung nicht bei uns angekommen (somit nicht erfolgt) und wir bitten Sie, zeitnah nochmal mit uns Kontakt aufzunehmen.
Bitte keine Rückweisungen des Lastschrifteinzugs vornehmen. Dies bedeutet für uns zusätzlichen Aufwand und für Sie zusätzliche Kosten, da alle Verpflichtungen weiterhin bestehen bleiben und wir Ihnen die Rückweisungsgebühren in Rechnung stellen.
Relevante Passagen aus der Satzung zum Thema Kündigung: § 5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt: b) durch Austritt, der spätestens bis zum 30. November mit Wirkung auf das folgende Geschäftsjahr dem Vorsitzenden schriftlich zu erklären ist, 3. Das Ausscheiden aus der Mitgliedschaft befreit nicht von der Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber dem Verein, hat jedoch den Verlust sämtlicher Ansprüche an den Verein zur Folge.