Reit- und Fahrverein Bühl e.V. Tübingen
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Durch die Hauptversammlung wurde 5 Arbeitsstunden für das Jahr 2020 beschlossen.
>> Da unsere Veranstaltungen diese Jahr leider ausgefallen sind, müssen für 2020 keine Arbeitsstunden geleistet werden.

Arbeitsstundenregelung


§ 1
Alle aktiven Mitglieder im Alter zwischen 14 (Personen die zum 01.01. des laufenden Jahres bereits das 14. Lebensjahr erreicht haben) und 70 Jahren haben jährlich Arbeitsstunden zu leisten.

§ 2
Die Höhe der Arbeitsstunden wird jährlich durch die Mitglieder in der Hauptversammlung festgelegt.

§ 3
Die Kosten für nicht erbrachte Arbeitsstunden sind in der Gebührenordnung festgelegt.
Anfallende Kosten sind mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag fällig und werden mit diesem abgebucht.

§ 4
Welche Tätigkeiten als Arbeitsstunden angerechnet werden, wird vom Ausschuss festgelegt.

§ 5
Arbeitsstunden können nicht auf andere Personen übertragen werden.

§ 6
Die erbrachten Arbeitsstunden müssen schriftlich bis zum Jahresende beim Kassenwart abgegeben werden.

§ 7
Personen aus § 1 müssen für einen Start am eigenen Turnier 3 Arbeitsstunden zusätzlich ableisten. Diese Arbeitsstunden müssen am Turnier geleistet werden.


Impressum/Datenschutz

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