Durch die Hauptversammlung festgelegte Arbeitsstunden für das Jahr 2023: 5 Stunden +3 Stunden für einen Start am eigenen Turnier
Arbeitsstundenregelung
§ 1 Alle aktiven Mitglieder im Alter zwischen 14 (Personen die zum 01.01. des laufenden Jahres bereits das 14. Lebensjahr erreicht haben) und 70 Jahren haben jährlich Arbeitsstunden zu leisten.
§ 2 Die Höhe der Arbeitsstunden wird jährlich durch die Mitglieder in der Hauptversammlung festgelegt.
§ 3 Die Kosten für nicht erbrachte Arbeitsstunden sind in der Gebührenordnung festgelegt. Anfallende Kosten sind mit dem nächsten Mitgliedsbeitrag fällig und werden mit diesem abgebucht.
§ 4 Welche Tätigkeiten als Arbeitsstunden angerechnet werden, wird vom Ausschuss festgelegt.
§ 5 Arbeitsstunden können nicht auf andere Personen übertragen werden.
§ 6 Die erbrachten Arbeitsstunden müssen schriftlich bis zum Jahresende beim Kassenwart abgegeben werden.
§ 7 Personen aus § 1 müssen für einen Start am eigenen Turnier 3 Arbeitsstunden zusätzlich ableisten. Diese Arbeitsstunden müssen am Turnier geleistet werden.